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Allgemeine Geschäftsbedingungen Übersetzungsdienst Skrivanek GMBH.

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  1. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist. Es entsteht eine unmittelbare Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer. Die AGB werden vom Auftraggeber mit der Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung sowie für zukünftige Geschäfte. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Auftragnehmer nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.

 

  1. Datenschutz und Ausführung durch Dritte

Sämtliche Übersetzungsaufträge werden streng vertraulich behandelt. Der Auftragnehmer kann, soweit er dies für zweckmäßig oder erforderlich erachtet, unabhängige Übersetzer (Dritte) einsetzen, die sorgfältig ausgewählt werden und hinreichend für die jeweiligen Übersetzungsaufträge qualifiziert sind und Ihre Befähigung nachgewiesen haben. Sofern die Übersetzung von unabhängigen Übersetzern angefertigt wird, werden auch diese Personen zur Verschwiegenheit verpflichtet. Auf Wunsch können besondere Geheimhaltungsvereinbarungen geschlossen werden. Insbesondere die Kommunikation in elektronischer Form zwischen Auftraggeber, Auftragnehmer und dem Übersetzer birgt das Risiko des unbefugten Zugriffs von Dritten, für dessen eventuelle Folgen keine Haftung übernommen wird. Der Auftragnehmer behält sich vor, von jeder Übersetzung eine Kopie für einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren, sofern der Auftraggeber vor Auftragserteilung nicht ausdrücklich widerspricht. Die Aufbewahrung dient ausschließlich der Auftragsbearbeitung, der Rechnungslegung und der Kommunikation mit dem Auftraggeber.

 

  1. Auftragserteilung

Aufträge sind schriftlich zu erteilen. Ein Auftrag kommt durch die Übermittlung des Auftrags per elektronische Post oder durch Zusendung des unterschriebenen Auftrags per Fax einerseits und der Zusendung der Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer andererseits zustande. Der Ausgangstext wird vom Auftraggeber auf persönlichem, postalischem oder elektronischem Weg an den Auftragnehmer übermittelt. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer den Ausgangstext in gut leserlicher Form zur Verfügung zu stellen. Fehler, die sich aufgrund mangelnder Leserlichkeit ergeben, gehen nicht zu Lasten des Auftragsnehmers.

Bei Erteilung des Auftrags muss der Auftraggeber Quell- und Zielsprache, Thema, Fachgebiet, Umfang und Verwendungszweck der Übersetzungsarbeiten, besondere Terminologievorstellungen sowie Wünsche hinsichtlich der Ausführungsform (Layout, Anzahl der Ausfertigungen usw.) unaufgefordert angeben. Weiter sind dem Auftragnehmer vom Auftraggeber Referenzmaterialien wie Firmenglossare, bereits bestehende Übersetzungen, Abbildungen u. ä., die zur Ausführung des

Übersetzungsauftrags erforderlich sind, bei Auftragserteilung unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Nur wenn ausreichend Referenzmaterial zur Verfügung gestellt wird, ist eine Angleichung an die Firmenterminologie des Auftraggebers möglich. Fehler, die aufgrund von mangelnden, unvollständigen oder unrichtigen Referenzmaterialien entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Liegen keinerlei Anweisungen oder Unterlagen vor, werden Fachbegriffe in eine lexikographisch vertretbare bzw. allgemeinverständliche Form übersetzt. Texte mit strafbarem Inhalt und Texte, die gegen die guten Sitten verstoßen, können vom Auftragnehmer auch nach Vertragsschluss zurückgewiesen werden.

 

  1. Auftragsausführung

Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt. Die Aufgabe des Auftragnehmers besteht in der sinngemäßen richtigen Wiedergabe eines gegebenen Wortlautes in einer anderen Sprache. Von einer Übersetzung darf erwartet werden, dass sie die gleichen Qualitätsansprüche wie der Quelltext erfüllt. Sie muss dessen Qualität jedoch nicht übertreffen. Für alle Mängel des Quelltextes haftet ausschließlich der Auftraggeber. Der Auftragnehmer behält sich vor, Übersetzungen nicht selbst durchzuführen, sondern von unabhängigen Übersetzern ausführen zu lassen, die nach einer Qualitätsprüfung Zugang zu den Texten des Auftraggebers erhalten. Der Kontakt zwischen dem Auftraggeber und einem eingesetzten Dritten ist nur mit Einwilligung des Auftragnehmers erlaubt. Grundsätzlich besteht die Geschäftsverbindung nur zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber. Die fertige Übersetzung wird vom Auftragnehmer auf Vollständigkeit und Datenformat sowie auf den ersten Blick erkennbare sonstige Mängel hin überprüft und danach an den Auftraggeber gesendet. Bevor diese Übersetzungen zu Drucksachen verarbeitet werden, sollten sie Gegenstand weiterer Durchsichten und evtl. Verbesserung durch den Auftraggeber sein. Auf Wunsch des Auftraggebers übernimmt der Auftragnehmer gegen ein gesondertes Honorar auch die Bearbeitung bis zur Druckreife, sowie das Korrekturlesen der Fahnenabzüge.

 

  1. Lieferbedingungen

Soweit nicht anders vereinbart, werden die Übersetzungen per E-Mail, Fax oder per Post geliefert. Dabei übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung für eine erfolgreiche Vermittlung oder Übersendung der Übersetzung. Alle Verpflichtungen sind erfüllt, sobald die Übersetzung je nach vereinbarter Versandart rechtzeitig verschickt wurde. Liefertermine und -fristen stellen grundsätzlich nur voraussichtliche Termine dar. Erkennt der Auftragnehmer, dass es zu Verzögerungen kommt, wird er den Auftraggeber so schnell wie möglich darüber in Kenntnis setzen. Ist ein Termin verstrichen, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Nachfrist einzuräumen. Verstreicht auch diese Frist in nicht unerheblichem Maß, kann der Auftraggeber die vereinbarte Vertragssumme mindern oder den Auftrag fristlos kündigen.

 

  1. Angebote und Preise

Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Gültig sind die jeweils aktuelle Preisliste, bzw. die im individuellen Angebot genannten Preise. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro und zuzüglich MwSt. Skonti oder andere Abzüge werden nur nach ausdrücklicher vorheriger Vereinbarung gewährt. Alle Standardpreise verstehen sich pro Normzeile, d.h. 55 Anschläge inkl. Leerzeichen oder pro Wort des Quelltextes. Falls der zu übersetzende Text als eine nicht-elektronisch zu bearbeitende Kopie zur Verfügung gestellt wird (z.B. per Fax oder per Post) oder in einem anderen Format, das es nicht ermöglicht, die Wörter auf elektronische Weise zu zählen, wird die Normzeilen oder Wortanzahl anhand des Zieltexts ermittelt. Alle Preise gelten für Übersetzungen im Umfang von maximal 2000 Wörtern pro Werktag (der Einlieferungstag, Wochenenden und gesetzliche Feiertage gelten nicht als Werktage). Für ein Volumen, das über dieses Limit hinausgeht, berechnen wir einen Zuschlag in Höhe von 25 % des Standardpreises. Für Abgabetermine innerhalb von 24 Stunden berechnen wir einen Zuschlag in Höhe von 50 %. Der Mindestbestellwert beträgt 50 € pro Bestellung. Kündigungen sind nur aus wichtigen Gründen in schriftlicher Form unter Angabe der Kündigungsgründe möglich. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung berechnen wir in jedem Fall den Preis für den bereits übersetzten Text. Mindestens jedoch 10 % des Auftragswertes. Die Auftragsstornierung hat schriftlich und unter Angabe von Gründen zu erfolgen. Übersteigt die Übersetzung an Umfang oder Schwierigkeitsgrad die zuvor getroffenen Vereinbarungen, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Auftragssumme entsprechend des zusätzlichen Aufwands zu erhöhen.

 

  1. Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt

Die Rechnungslegung erfolgt schriftlich. Die Rechnungen werden per E-Mail oder auf Wunsch per Post zugestellt. Rechnungen sind nach 14 Tagen nach Erhalt fällig, es sei denn, der Auftragnehmer und Auftraggeber vereinbaren anders lautende Zahlungsfristen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Vorauszahlung bis zu 50% des Auftragswertes zu verlangen. Der Auftraggeber erhält darüber eine entsprechende Rechnung. Die Lieferung der Übersetzung kann von der rechtzeitigen Begleichung des Rechnungsbetrages abhängig gemacht werden. Wechsel und Schecks gelten erst mit der Einlösung als Zahlung. Diskont- und Bankspesen sowie sonstige Wechsel- und Scheckunkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die Übersetzungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Auch Urheber- und Nutzungsrechte sowie Lizenzgebühren bei Vervielfältigung stehen bis zur vollständigen Bezahlung dem Auftragnehmer zu.

 

  1. Gewährleistung und Haftung

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Übersetzung so auszuführen bzw. ausführen zu lassen, dass sie möglichst keine Mängel aufweist. Unerhebliche Mängel bleiben außer Betracht. Verbleiben dennoch objektive Mängel und sind diese nicht unerheblich, so muss der Auftraggeber diese Mängel unter genauer Beschreibung innerhalb von 2 Wochen schriftlich reklamieren. Wird diese Möglichkeit nicht wahrgenommen bzw. vorstehende Frist überschritten, gilt die Übersetzung als genehmigt. In diesem Fall verzichtet der Auftraggeber auf sämtliche Ansprüche, die ihm wegen eventueller Mängel der Übersetzung zustehen könnten. Die Gewährleistung des Auftragnehmers für Übersetzungen beschränkt sich auf Nachbesserung, es sei denn, die Nachbesserung schlägt trotz einer angemessenen Frist, die der Auftraggeber dem Auftragnehmer einzuräumen hat, fehl oder ist unmöglich. In diesem Fall hat der Auftraggeber das Recht, eine entsprechende Minderung der vereinbarten Vertragssumme zu fordern oder vom Vertrag zurückzutreten. Sämtliche Rechte an der Übersetzung verbleiben in diesem Fall beim Auftragnehmer. Weitergehende Ansprüche, einschließlich Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Mängel in der Übersetzung, die auf eine unklare Auftragserteilung, schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder auf fehlende bzw. fehlerhafte oder falsche Terminologie des Auftraggebers zurückzuführen sind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Auftragnehmers. Bei Mängeln, die infolge des vom Auftraggeber ausgeübten Zeitdrucks entstanden sind, d.h. wenn z.B. notwendige Durchsichten und Verbesserungen nicht durchgeführt werden können, kann sich der Auftraggeber nicht mehr auf die Qualitätszusagen des Auftragnehmers berufen. Ein Minderungsanspruch für den Auftraggeber entsteht dadurch nicht. Eine evtl. Einsparung von Arbeitsgängen in derartigen Fällen gilt durch die dadurch entstandene Mehrbelastung infolge unverschuldeten Zeitdrucks als ausgeglichen. Weiter haftet der Auftragnehmer nicht bei Leistungsverzögerungen, bedingt durch Streik, Betriebsstörungen, höhere Gewalt, Netzwerk oder Serverfehler oder elektronische Viren. Die Verwendungsart und Weiterverwendung der vom Auftragnehmer übersetzten Texte liegt im alleinigen Verantwortungsbereich des Auftraggebers, es sei denn, der Auftragnehmer nimmt den Auftrag, einen Text für einen bestimmten Verwendungszweck zu übersetzen, schriftlich in Kenntnis eines möglichen besonderen Schadensrisikos, auf das der Auftraggeber vorab hingewiesen hat, an. Gibt der Auftraggeber nicht an, dass die Übersetzung für den Druck vorgesehen ist, stellt dem Auftragnehmer vor Drucklegung keinen Korrekturabzug zur Verfügung und lässt die Übersetzung ohne Freigabe des Auftragnehmers drucken, so gehen sämtliche Mängel zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Insgesamt haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe des Auftragswertes. Für Softwareschäden, die in der Software des Auftraggebers durch den Gebrauch der vom Auftragnehmer bearbeiteten Dateien entstehen, haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die oben genannte Haftungsgrenze gilt auch hier.

 

  1. Nutzungsrechte und Freistellung

Der Auftragnehmer versichert, dass der Auftraggeber die Übersetzung zeitlich und räumlich uneingeschränkt und ohne Stückzahlbegrenzung entsprechend dem mitgeteilten Verwendungszweck nutzen kann. Der Auftraggeber ist auch zur Bearbeitung der Übersetzung berechtigt, sowie zur Übertragung der Rechte an der Übersetzung auf Dritte im Wege der Lizenz oder auf andere Weise. Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von allen Ansprüchen des Übersetzers frei. Jedoch gehen urheberrechtliche Nutzungsrechte an der Übersetzung erst nach vollständiger Entgeltentrichtung auf den Auftraggeber über. Der Auftraggeber garantiert seinerseits, dass die Übersetzung des Quellenmaterials sowie die Veröffentlichung, der Vertrieb, der Verkauf und jede andere Verwendung der zu liefernden Übersetzung keine Verletzung von Patentrechten, Urheberrechten, Markenrechten oder anderen Rechten Dritter darstellt und er uneingeschränkt befugt ist, den Text übersetzen zu lassen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen diesbezüglichen Ansprüchen frei.

 

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist, sofern nichts anderes vereinbart, der Sitz des Auftragnehmers. Das Vertragsverhältnis und weitere Geschäftsbedingungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts. Für alle Streitigkeiten wird als ausschließlicher Gerichtsstand Berlin vereinbart.

 

  1. Wirksamkeit und Schriftform

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Weitergehende oder von diesen AGB abweichende Regelungen sind nur durch schriftliche Vereinbarung möglich.

 

Berlin, 01.10.2007